DSGVO droht Franchise-Systemen

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Der Countdown läuft, DSGVO im Franchise bereitet Kopfschmerzen: Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch in Deutschland. Die Vorschrift regelt das Datenschutzrecht – also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeitern- einheitlich europaweit. Vor allem die hohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro erschrecken und viele offene Fragen bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens bereiten Franchise-Gebern und ebenso ihren Franchise-Partnern arge Kopfschmerzen. 

Hintergrund

Die Datenschutzgrundverordnung vereinheitlicht das Datenschutzrecht innerhalb der EU, da bisher überall verschiedene Datenschutzgesetze und damit unterschiedliche Standards gelten. Unternehmer können also zukünftig darauf vertrauen, dass innerhalb der EU ein (überwiegend) einheitliches Datenschutzrecht gilt. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten. So soll sichergestellt werden, dass sich auch Cloud Dienste oder soziale Netzwerke etwa aus den USA an die Regeln halten müssen.

Konsequenz

Die neue Reglung der Datennutzung betrifft nicht nur große Unternehmen mit tausenden Kundendaten sondern alle und betrifft jegliche Aktivität im Internet: Nutzer-Tracking, Kundendaten, Newsletter oder Werbemails, Werbung auf Facebook, die eigene Datenschutzerklärung, vieles ändert sich durch die Neuregelungen. Um Zwangsgelder zu vermeiden ist somit Eile geboten. Weitere Infos zum aktuellen Thema finden Sie hier ….

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