Top-Urteile zum Franchise-Recht

Einem Rückblick in die Anfänge des Franchiserechts kommt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2018 (Az.: VII ZR 298/17) gleich. Ein Franchisenehmer versuchte, wie früher häufig üblich, eine Franchisepartnerschaft als Scheinselbständigkeit darzustellen. Weil mit dieser angeblich eher als Arbeitsvertrag einzustufenden Beziehung zahlreiche Arbeitnehmerschutzgesetze umgangen worden seien, sei der entsprechende Franchisevertrag nichtig. Der Bundesgerichtshof hat dem eine Absage erteilt.

Franchisepartnerschaft keine Scheinselbständigkeit

Wenn tatsächlich einmal ein Franchisevertrag als Arbeitsvertrag einzustufen sei, führe das nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern allenfalls dazu, dass trotz gegenteiliger Regelungen diejenigen hinsichtlich Kündigungsschutz, Sozialversicherungspflicht usw. bestehenden Rechtsvorschriften anzuwenden seien, die einen Arbeitnehmer besonders schützen sollen. Allerdings wies der Bundesgerichtshof gleichzeitig auch darauf hin, dass ein Franchisevertrag grundsätzlich schon nichtig sein könne, wenn einem Franchisenehmer allzu sehr sämtliche typischen Rechte eines Selbständigen genommen würden. Ein Indiz dafür könne beispielsweise sein, wenn ein Franchisenehmer noch nicht einmal selbst seine Provisionen oder sonstigen Kosten seiner Kunden beitreiben dürfe, sondern dies alles dem Franchisegeber übertragen müsse. Letztlich kommt es aber nach Ansicht des Bundesgerichtshofes auf eine Gesamtbetrachtung aller benachteiligenden und die Selbständigkeit einschränkenden Regelungen an. mehr

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