Werden Facebook-Likes zum Problem?

Der DFV widmet sich aktuell dem Thema „Facebook-Likes“. Der Sachverhalt:

Der Franchisenehmer betrieb ein Restaurant, das auf Facebook eine eigene Seitenpräsenz hatte und dafür „Likes“ bekam. Im weiteren Verlauf wechselte der Franchisenehmer zu einem anderen System und führte die „Likes“ dort weiter. Im Konkreten erstellte der Franchisenehmer keine neue Facebook-Seite für den Standort, er änderte lediglich teilweise den Namen. Darauf hin verlangte der frühere Franchisegeber dies zu unterlassen. Der Franchisenehmer erwecke nämlich durch sein Verhalten den Eindruck, dass die „Likes“ für das Restaurant des neuen Systems an diesem Standort abgegeben worden sein.

Entscheidung

Das LG Frankfurt verurteilte den Franchisenehmer zur Unterlassung des Verhaltens. Dieses Urteil hielt das OLG Frankfurt aufrecht und bestätigte die Meinung der Vorinstanz. Solch ein Verhalten sei irreführend i.S.d. § 5 UWG und deshalb zu unterlassen. Durch die Nutzung einer neuen Facebook-Seite hätte der Franchisenehmer diese Irreführung problemlos ausräumen können. Auch die Tatsache, dass der Franchisenehmer die Seite selbst erstellte, stand einer Irreführung nicht entgegen.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.06.2018, Az.6 U 23/17

Fazit

Abschließend bleibt festzuhalten, dass sobald der Franchisenehmer zu einem anderen System wechselt, er für den Standort und das neue System eine neue Facebook-Seite erstellen sollte. Dies ist der einfachste Weg, um solch eine Irreführung auszuschließen.

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