Millionen-Streit im Verfahren „HANS IM GLÜCK”-Franchise

Hans im Glück

In der letzten Gerichtsverhandlung hat das Landgericht München I noch kein Urteil im Verfahren zwischen der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH und der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH bekannt gegeben. Das Landgericht hat darüber zu entscheiden, ob die im Oktober 2015 von der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Franchisevertragsverhältnisses mit der Paniceus wirksam ist. Außerdem wird ein Urteil über den geltend gemachten Schadensersatzanspruch der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH in Höhe von 9,3 Millionen Euro erwartet.

Zuletzt bestätigte das Landgericht München I Anfang September den Plagiatsvorwurf gegen Peter Pane im Hauptsacheverfahren.

Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ist ein Unternehmen der Systemgastronomie mit Hauptsitz in München. Seit 2010 aktiv, ist das Franchisesystem mit aktuell 48 Burgergrills weiterhin auf Wachstumskurs. Neben einem vielfältigen kreativen Angebot an Burger- und Cocktailvariationen bieten die Burgergrills nach eigenen Angaben mit einer einzigartigen Wohlfühl-Atmosphäre einen Moment des Glücks. HANS IM GLÜCK steht für frische Zutaten, beste Qualität und ein ganz besonderes gastronomisches Erlebnis.

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