Ueberbrueckungshilfe

Überbrückungshilfe wird ausgeweitet und einfacher

Auch für die Monate September bis Dezember wird die Überbrückungshilfe fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Kleine und mittelständische Franchise-Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Corona-Krise  besonders stark betroffen sind, können nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten beantragen (Ralf Klein, Betriebswirt, www.FRTG-Essen.de). Betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate […]

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