Weitere Einschränkungen bei Ich-AG und Überbrückungsgeld geplant

Vorsicht bei Eigenkündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Denn viele Gründungswillige kündigen im Vertrauen auf eine interne Regelung der Bundesagentur für Arbeit (BA), die nun jedoch von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) beanstandet wurde und abgeschafft werden soll. Normalerweise führt eine Eigenkündigung oder die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag zu einer – typischerweise 3-monatigen – Sperrzeit, während der der Arbeitslose kein Arbeitslosengeld erhält und selbst für seine Sozialversicherung aufkommen muss. In dieser Zeit ist auch keine Förderung durch Ich-AG oder Überbrückungsgeld möglich.

Ein interner Runderlass der Bundesagentur für Arbeit vom 22.03.2002 legte jedoch fest, dass die nahtlose Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt. Wer also am Tag nach dem Auslaufen des Arbeitsvertrags ein Unternehmen eröffnete, konnte eine Sperrzeit vermeiden und erhielt nahtlos das 6-monatige Überbrückungsgeld. (Bei der Ich-AG ist ein nahtloser Übergang und damit eine Vermeidung der Sperrzeit nicht möglich.) Dadurch erreichte die Bundesagentur für Arbeit, dass Gründungswillige ohne vorgeschaltete Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit wechselten.

Noch gilt diese großzügige Regelung, da die Abstimung der Neuregelung zwischen BMWA und BA noch nicht abgeschlossen ist. Da es sich jedoch um eine interne Anweisung handelt, kann es auch kurzfristig zu einer Änderung kommen. Es ist nicht auszuschließen, dass es angesichts der geplanten Einschränkung kurzfristig zu einem Ansturm auf das Überbrückungsgeld kommt. Im Dezember 2004 hatte die Abschaffung von Ich-AG und Überbrückunsgeld für Arbeitslosengeld II-Empfänger zu einem Anstieg der Ich-AG-Gründungen um 266 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat geführt. Auch nach der geplanten Änderung werden Gründungswillige, die selbst gekündigt haben, aller Voraussicht nach Existenzgründungszuschuss (“Ich-AG-Förderung”) bzw. Überbrückungsgeld erhalten, allerdings erst nach Ablauf der 3-monatigen Sperrzeit. Schon jetzt nehmen viele Gründer freiwillig die Sperrzeit hin, um in dieser Zeit ihre Gründung vorzubereiten und einen hieb- und stichfesten Businessplan zu erstellen. ‘, ”, ”, ”, ‘0’, 1);

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