Bürgschaft für Franchiser

Die Finanzierung von Franchise-Partner ist für jedes Franchise-System die zentrale Frage wenn es um den erfolgreichen Start geht. Neben Bankkrediten und Fördergeldern spielen auch Bürgschaften eine wichtige Rolle. Hier schildert ein Franchise-Interessent sein anliegen. Frage: „Ich bin noch arbeitslos bis März 2006. Würde dann Überbrückungsgeld beantragen. Ich interessiere mich für ein Franchise-Unternehmen. Dieses braucht eine Bankbürgschaft. Wir haben ein Haus mit hoher Abtragung und waren unzufrieden mit unserer Hausbank. Bekommen wir immer eine Bankbürgschaft, auch bei Neugründung unseres Unternehmens (Franchising)?“

Experte Ulrich Stumpp vom Verband der Bürgschaftsbanken e. V. (VDB): „Die Bürgschaftsbanken vergeben Bürgschaften sowohl an bestehende Unternehmen als auch an Existenzgründer/innen. Dies gilt auch für Franchise-Unternehmen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen über eine ausreichend gute Bonität und Rentabilität verfügt und gute Zukunftschancen in seinem Markt hat. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein. Wenn solche Unternehmen nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank mit einer Bürgschaft einspringen und so die Kreditgewährung durch die Hausbank ermöglichen.“

Die Adresse der Bürgschaftsbank in Ihrem Bundesland finden Sie unter www.vdb-info.de. Dort kann auch das Antragsformular für eine Bürgschaft eingesehen werden.

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