Ideen richtig aufgetischt

Als arbeitsloser Oberkellner stieg ein Existenzgründer auf den Traktor einer Gulaschkanone und nutzte dafür die neue Ich-AG.
Manfred Adameks rollende Ich-AG kommt langsam in Schwung. Bald ist sich der 47-Jährige sicher, wird das Geschäft schon rund laufen. Mit seiner Gulaschkanone im Schlepptau tuckert der gelernte Koch und Restaurantfachmann auf dem Führersitz seines kleinen Traktors durchs niederrheinische Kamp-Lintfort und macht Station vor Supermärkten und Einkaufszentren. Sechs Tage die Woche, manchmal auch Sonntags. “Deftige Eintöpfe aus Manny´s Feldküche” verspricht ein Plakat. Heute im Angebot: Linsensuppe, Möhren durcheinander und Grünkohl. Die Portion mit Würstchen zu 2,40 Euro.

Als sich Manfred Adamek im Dezember vergangenen Jahres arbeitslos meldet, wollte er eigentlich Überbrückungsgeld in Anspruch nehmen, um sich selbstständig zu machen. Der Anstellungsvertrag als Oberkellner war ausgelaufen, und Adamek hatte “die Nase voll” von der Saisonarbeit in der Gastronomie. “Und mit 47 Jahren muss man langsam was auf die Beine stellen.” Warum nicht mit einer Gulaschkanone? Bei Ebay ersteigerte er einen alte Traktor, “der ist genau so alt wie ich”, und eine Feldküche aus ehemaligen NVA-Beständen. Überbrückungsgeld? Kein Problem, habe der Berater vom Arbeitsamt gesagt. “Dann bekommen Sie ein halbes Jahr lang 630 Euro monatlich ausgezahlt”, rechnete er Adamek vor.

Der Antrag auf Überbrückungsgeld war schon abgegeben, da hörte Adamek Anfang Januar im Radio von der neuen Ich-AG. Ein Jahr lang 600 Euro monatlich und in den darauffolgenden zwei Jahren noch 360 Euro bzw. 240 Euro Förderung. Das klang viel besser als das Überbrückungsgeld. Adamek sattelte kurz entschlossen um auf die Ich-AG. Seit Februar ist er nun mit seiner Gulaschkanone unterwegs. Für Werner Marquis, Sprecher des Landesarbeitsamtes NRW, ist Adamek ein typischer Fall für die Ich-AG. “Das sind Leute, die sich mit so geringem bürokratischen Aufwand wie möglich und ohne große Investitionen mit Handfeder und Dreckschippe selbstständig machen wollen.” Bis Anfang April waren es allein in NRW rund 1800 Arbeitslose, die den Schritt in die Ich-AG wagten. Nicht zuletzt durch den Medienrummel um das neue Förderinstrument habe auch das Überbrückungsgeld kräftigen Zulauf bekommen. Ob sich für einen Gründer eher die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld eignet, sei letztlich ” eine Rechenaufgabe”, meint Marquis. Und die sollte vor der Antragsstellung gut durchkalkuliert sein, rät Helmut Kleinen von der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B), der Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit berät.

“Es kommt letztendlich an: Je geringer mein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist, desto attraktiver wird die Ich-AG.” Manfred Adamek hat seinen Entschluss, eine Ich-AG zu gründen, bislang nicht bereut. Von den 600 Euro Zuschuss bleiben ihm nach Abzug von Renten- und Krankenversicherung zwar nur 200 Euro übrig, aber die könne er in der Startphase gut gebrauchen. “Ich hätte es wohl auch ohne Unterstützung gemacht, aber es wäre schwieriger geworden.” Erster Erfolg: Gerade jetzt ersteigerte der Imbiss-Unternehmer bereits die zweite Einheit für sein Suppenidee im Internet.

Ich AG
Zuschüsse werden für die Dauer von drei Jahren gewährt, sofern das jährliche Einkommen nicht über 25.000 Euro überschreitet und keine Arbeitsnehmer beschäftigt werden. Es werden pauschale Zuschüsse gezahlt: Im ersten Jahr 600 Euro monatlich, im zweiten 360 Euro, im dritten 240 Euro.
Anträge können beim örtlichen Arbeitsamt gestellt werden. Die Leistung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Die Rentenversicherungspflicht bleibt für die Dauer des Bezugs bestehen.

Überbrückungsgeld
Zuschüsse werden für die Dauer von sechs Monaten gewährt. Die Höhe der monatlichen Beträge errechnet sich nach den individuellen Anspruch auf Arbeitslosengeld zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden Sozialversicherungsbeiträge.
Das örtliche Arbeitsamt entscheidet über die Bewilligung des Zuschusses. Voraussetzung ist u.a. die Vorlage einer positiven Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (Kammern, Fachverbände etc) über die Tragfähigkeit der Gründung.

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