Vorsicht Liquiditäts-Falle

Gastro-Franchise

Teil 2

Beim finanztechnische Krisen-Management im Franchise-System mit dem Ziel liquide zu bleiben, muss virtuos an vielen Fäden gleichzeitig gezogen werden. Der jetzt drohende Umsatzverlust von einem Vierteljahr – bei optimistischer Einschätzung – drückt in jedem Fall die Rendite und wird das etwaige Finanzpolster vieler Franchisenehmer und mancher Franchise-Zentrale aufzehren. Um die große Zahl der Franchisenehmer und ihre Mitarbeiter zu halten, muss jetzt schnell mit dem Finanzamt, den Sozialversicherungen und natürlich mit der Hausbank gesprochen werden. Dies steht auf der Agenda für die Franchise-Manager im Gespräch mit den Franchisenehmern wie für die Franchise-Zentrale selbst.

Kurzarbeit ist der erste Schritt

Die gut geschulten und hoch motivierten Mitarbeiter gilt es trotz Krise zu halten. Ein Instrument dazu gibt die Kurzarbeit zur Hand. So wurde für den Erhalt der Arbeitsplätze die Kurzarbeiter-Regelung bereits mit Wirkung ab dem Monat März angepasst. Von der CORONA-Krise betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen; Leiharbeitnehmer sind künftig ebenfalls eingeschlossen und es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.

Die Sozialpartner in der Systemgastronomie, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), machen es vor. In Rekordzeit haben sich beide Seiten auf eine Zusatzvereinbarung im gerade verhandelten Entgelttarifvertrag geeinigt. Diese tarifliche Vereinbarung ermöglicht rückwirkend ab 1. März 2020 die Einführung von Kurzarbeit in der Systemgastronomie und schafft somit rechtlich Zugangsmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld. Freddy Adjan, stellvertretender NGG-Vorsitzender und Verhandlungsführer: „Uns war es wichtig, dass wir den drohenden Einkommensverlust bei Kurzarbeit für die Beschäftigten mit der Regelung etwas abfedern können. Wenn ein Store schließt oder die Beschäftigten weniger eingesetzt werden und Kurzarbeit beantragt wird, dann müssen die Beschäftigten mit dem reduzierten Lohn, dem Kurzarbeitergeld und einer Aufstockung durch den Arbeitgeber auf 90 Prozent ihres alten Nettolohns kommen. Vor allem haben wir es geschafft, einen Kündigungsschutz zwei Monate über die Laufzeit der Kurzarbeit hinaus zu vereinbaren. Das ist ein Stück weit Sicherheit und sichert das Einkommen für Tausende unserer Mitglieder und die Beschäftigten in der Systemgastronomie.“

Von der schnellen Kurzarbeit-Lösung profitieren unter anderem die Mitarbeiter bei Autogrill, Burger King, KFC, McDonald’s, NORDSEE, Pizza Hut, Starbucks, Vapiano, L´Osteria aber auch neuere Franchise-Konzepte wie beispielsweise GinYuu, Five Guys oder Meatery zählen dazu. Ein Beispiel, das womöglich in anderen Branchen Schule macht.

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