Welche Bedingungen muss der Franchise-Vertrag für die Förderung durch die KfW Mittelstandsbank erfüllen?
Damit Sie als Franchise-Nehmer Fördermittel beantragen können, müssen grundsätzlich die spezifischen Voraussetzungen des jeweiligen Kreditprogrammes erfüllt sein.
Bei einer Antragstellung in Kreditprogrammen zur Existenzgründungs- oder Wachstumsfinanzierung, in denen die KfW anteilig oder vollständig die Haftung übernimmt (Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Gründung, Unternehmerkapital – ERP-Kapital für Wachstum, StartGeld, Mikrodarlehen), muss das Franchise-System bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Im Franchise-Vertrag ist die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit des Franchisenehmers, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, geregelt.
- Der Franchise-Vertrag sichert dem Franchisenehmer eine nachhaltige selbstständige Existenz, in dem er kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält oder bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes die Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen mindestens für 10 Jahre (z. B. 5 Jahre Vertragslaufzeit mit einer Verlängerungsoption für 5 Jahre) vereinbart ist.
- Im Franchise-Vertrag ist deutsches Recht oder das Recht in einem EU/EFTA-Staat ansässigen Franchisegebers vereinbart.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen müssen Sie auf einem Formular (Selbsterklärung des Antragstellers zum Franchisevorhaben) bestätigen, das bei der Hausbank verbleibt.
Franchise mit Förderung der KfW Mittelstandsbank
Die KfW Mittelstandsbank unterstützt Franchise-Gründer mit einer Finanzierungsberatung und dem nötigen Startkapital.