Notfallfonds für alle Franchisesysteme

Das Problem ist evident: Gerade in kleinen Unternehmen hängt
alles vom Chef ab. Fällt der wegen eines Notfalls aus, dann bedeutet dies oft das Ende des
Unternehmens. Rund 20.000 Unternehmensinsolvenzen zählte Creditreform 2017. Gerade
bei kleineren Unternehmen ist ein Teil zurückzuführen auf persönliche Notlagen und
vernichtet oft die Existenz. Damit verliert auch das Franchisesystem einen Standort und alle
Aufbauarbeit, die dort schon geleistet wurde.

Mit dem „Franchise hilft! Notfallfonds e.V.“ haben Unternehmer

der Franchisewirtschaft im vergangenen Jahr erstmals einen Notfallfonds für die gesamte
Branche in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingerichtet. Jetzt nimmt dieser seine
Arbeit aktiv auf. Manche großen Franchisesysteme verfügen über eigene Notfallfonds, die Mehrheit aber
nicht. Hier setzt Franchise hilft! an. Der Notfallfonds kann einen Franchisepartner gleich
welchen Franchisesystems dann unterstützen, wenn dieser selbst oder ein ihm naher
Angehöriger aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Naturkatastrophe persönlich
und geschäftlich mit seinem Franchisebetrieb in Not geraten ist und andere Möglichkeiten
der Hilfe ausgeschöpft sind oder nicht greifen. Der Notfallfonds hilft seinen Mitgliedern
dann schnell, konkret und unbürokratisch mit Beratung, wertvollen Kontakten oder auch
zinsfreien Überbrückungsdarlehen.
„Das Ziel ist immer, die Existenz des Unternehmers zu retten“, erklärt Gründungsmitglied
und 1. Vorsitzender Eugen Marquard, Inhaber der Franchiseberatung Unternehmen
Selbständigkeit. Auch Steffen Kessler , Geschäftsführer von FranchisePortal ist
Gründungsmitglied und unterstützt den Verein als Mitglied des Beirats: „Bei den
Überschwemmungen in den neuen Bundesländern vor einigen Jahren standen viele
Unternehmer vor den Trümmern ihrer Existenz. Auf solche Fälle ist die Branche mit dem
Franchise hilft! Notfallfonds jetzt besser vorbereitet.“
Im Notfall ist der Franchise hilft! Notfallfonds e.V. für alle in der Franchisewirtschaft Tätigen
nach Prüfung des Einzelfalls da: für Franchisepartner und deren Mitarbeiter, für
Franchisegeber mit ihren Mitarbeitern in den Systemzentralen sowie für Dienstleister, die
regelmäßig für Franchisesysteme tätig sind.

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