Franchisenehmer und Franchise-Vertrag
Partnerschaft auf Augenhöhe bedarf eines gesicherten Rechtsrahmens. Beim Franchising geht es für Franchisenehmer um weit mehr als um einen Lizenz-Vertrag, es handelt sich beim Franchise-Vertrag um einen Mischvertrag. Darin fließt die Essenz einer Vielzahl von Rechtsgebieten ein: Allgemeines Schuldrecht (Vertragsrecht), insbesondere AGB-Recht; Kaufvertragsrecht, Verbraucherkreditrecht, Dienstvertragsrecht, Recht der Geschäftsbesorgungsverträge, Pacht-/Lizenzrecht, Kartellrecht, Markenrecht und gewerbliches Mietrecht. Worauf […]
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